Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fagron GmbH & Co. KG - im Folgenden genannt "Fagron"

1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit der Firma Fagron. Mit Erteilung des Auftrages erkennt der Kunde diese Bedingungen an. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Fagron ausdrücklich zustimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos liefern.

2. Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und verpflichten nicht zur Auftragsannahme. Produkt- und Dienstleistungsbeschreibungen in Preislisten, Angeboten oder sonstigen Informationen sind unverbindlich und keine Angaben zur Beschaffenheit im Sinne des Gewährleistungsrechts. Mit der Bestellung des Kunden wird ein verbindliches Angebot an Fagron übermittelt. Sonderwünsche des Kunden, die nicht mit der Bestellung ausdrücklich angegeben werden, sind für Fagron unverbindlich. Ein Vertrag mit Fagron kommt erst durch schriftliche Annahmeerklärung oder Lieferung der Ware zustande.

3. Preise / Zahlungsbedingungen
Die in Preislisten angegebenen Preise sind unverbindlich. Sämtliche Preise sind Nettopreise zzgl. Mehrwertsteuer, Verpackung und Versand. Fagron ist berechtigt, über den Kaufpreis hinausgehende Leistungen gesondert nach Aufwand zu berechnen. Es gelten die Preise und Kurse als vereinbart, die am Tage der Rechnungsstellung gültig sind. Bestehende dauerhaft vereinbarte Rabatte werden grundsätzlich nicht mit zeitlich begrenzten Angebotsrabatten addiert. Es gilt weiterhin immer der zum Zeitpunkt des Kaufes günstigste Rabatt. Aktions- und Sonderpreise gelten nicht für Bestellungen über den Großhandel. Skonto wird nicht gewährt. Rechnungsbeträge werden fällig mit Zugang der Rechnung beim Kunden. Verzug tritt auch ohne Mahnung spätestens 15 Tage nach Zugang der Rechnung beim Kunden ein. Längere Zahlungsfristen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

4. Mindestbestellwert / Versandkonditionen
Bestellungen können per Fax, Telefon, E-Mail oder über den Fagron ONLINE-Shop (vorherige Anmeldung und Bestätigung durch Fagron erforderlich) erfolgen.

4.1. Für öffentlich, niedergelassene Apotheken sowie Krankenhäuser sowie krankenhausversorgende Apotheken in Deutschland (D), Österreich (AT) und der Schweiz (CH) gilt folgendes:
Der Mindestauftragswert beträgt EUR 15,00 netto (D), EUR 35,00 netto (AT, CH).

Bestellungen per Fax, Telefon, E-Mail:
Lieferung frei Haus ab EUR 35,00 netto (D), EUR 150,00 netto (AT), EUR 250,00 netto (CH).

Bei kleineren Bestellwerten berechnet Fagron eine Versandkostenpauschale von EUR 7,00 (D), EUR 20,00 (AT) bis zu 10 kg, EUR 30,00 (CH) bis zu 10 kg. Abweichende Mengen werden entsprechend höher berechnet. Es können produktbedingt erhöhte Speditionskosten auftreten.
Die Lizenzgebühren für Lieferungen von Betäubungsmitteln (nur gültig für AT, CH) sowie ggf. anfallende Zollgebühren (nur gültig für CH) werden separat berechnet.

4.2. Für Industriekunden - für alle Länder - gilt:
Der Mindestauftragswert beträgt EUR 50,00 netto.

Bestellungen per Fax, Telefon, E-Mail:
Lieferung frei Haus ab EUR 500,00 netto (D, AT, CH).

Bei kleineren Bestellwerten berechnet Fagron eine Versandkostenpauschale von:


Land

Gewicht*

Kosten

Deutschland

bis 10 kg

EUR 7,00


bis 20 kg

EUR 13,00


bis 31,5 kg

EUR 22,00

Österreich

bis 10 kg

EUR 20,00


bis 31,5 kg

EUR 35,00

Schweiz

bis 10 kg

EUR 30,00


bis 31,5 kg

EUR 45,00

*Bitte beachten Sie, dass die Versendung bis zu einem Gewicht von 31,5 kg als Paket erfolgt. Lieferungen mit einem Gesamtgewicht über 31,5 kg werden als Frachtsendung verschickt.

Es können produktbedingt erhöhte Speditionskosten auftreten. Die Lizenzgebühren für Lieferungen von Betäubungsmitteln (nur gültig für AT, CH) sowie ggf. anfallende Zollgebühren (nur gültig für CH) werden separat berechnet.

4.3. Bestellungen über den Fagron Webshop, gültig für alle Kundengruppen
Bei allen Webshop-Bestellungen entfällt der Mindestbestellwert. Die Lieferung frei Haus erfolgt ab einem Bestellwert wie in den Punkten 4.1. und 4.2. aufgeführt.

Die Lizenzgebühren für Lieferungen von Betäubungsmitteln (nur gültig für AT, CH) sowie ggf. anfallende Zollgebühren (nur gültig für CH) werden separat berechnet.

5. Lieferung / Gefahrübergang
Fagron wird Lieferungen zeitnah vornehmen. Besondere Lieferfristen müssen jedoch ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Die Auslieferung von Kühl- und Kaltware erfolgt ausschließlich an Werktagen von Montag bis Donnerstag bzw. bei Gewährleistung, dass der darauf folgende Tag ein bundesweiter Werktag ist. Teillieferungen sind zulässig, insbesondere wenn eine Auslieferung der Gesamtbestellung aufgrund der Auslieferungsbestimmungen für Kalt- und Kühlware nicht möglich ist. Bei höherer Gewalt verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird die Lieferung durch höhere Gewalt unmöglich, wird Fagron von der Lieferverpflichtung frei. Warenlieferungen und Transporte erfolgen im Auftrag, auf Kosten und auf Gefahr des Kunden. Die Entscheidung über die Art des Versandes trifft Fagron. Die Kosten für Versand und Verpackung trägt der Kunde.

Fagron wird von ihrer Verpflichtung frei, wenn ein stets zuverlässiger Vorlieferant aus einem vor oder rechtzeitig unmittelbar nach Vertragsabschluss erfolgten kongruenten Deckungsgeschäft ohne Verschulden von Fagron nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht beliefert wird und Fagron diesen Umstand dem Kunden gegenüber unverzüglich mitteilt. Fagron wird sich in zumutbarer Weise um anderweitige Deckung bemühen. Für vorstehenden Fall einer Belieferungsverhinderung verpflichtet sich Fagron, einen vom Kunden bereits geleisteten Kaufpreis unverzüglich zu erstatten. Das Leistungsbefreiungsrecht steht Fagron in Rahmenverträgen oder Sukzessivlieferungen auch für Teillieferungen zu, ohne dass dadurch der Erfüllungsanspruch für den ohne Ansehen der Teillieferung verbleibenden Auftrag berührt wird.

6. Mängelgewährleistung / Haftung
Marktübliche herstellungsbedingte Abweichungen sind keine Mängel und berechtigen daher nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen. Die gelieferte Ware ist nach Erhalt unverzüglich zu untersuchen. Etwaige Mängel sind unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich bei Fagron anzuzeigen. Die mangelhafte Ware ist in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befindet, für Fagron zur Besichtigung bereitzuhalten und bis zur Klärung der Reklamation sachgerecht zu verwahren. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtungen schließt sämtliche Gewährleistungsansprüche aus. Bei Verletzung der Untersuchungs- oder Anzeigenpflicht gilt die gelieferte Ware als genehmigt. Bei rechtzeitig angezeigten und berechtigten Mängeln hat Fagron zunächst das Recht zur Nacherfüllung. Ein Anspruch des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag oder auf Minderung des Kaufpreises besteht erst dann, wenn zwei Nacherfüllungsversuche fehlgeschlagen sind oder die Nacherfüllung von Fagron endgültig abgelehnt wird.

Ansprüche auf Schadens- oder Aufwendungsersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden durch die Verletzung einer Hauptleistungspflicht und für Schäden durch Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen.

Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren nach Ablauf von zwei Jahren.

7. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller gegen den Kunden bestehenden Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung, zu denen auch noch nicht fällige Forderungen aus bereits erfolgten Lieferungen gehören, Eigentum von Fagron. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Fagron dazu berechtigt, die Herausgabe der im Eigentum von Fagron befindlichen Ware zu verlagen. Der Anspruch der Herausgabe beinhaltet keinen Rücktritt vom Vertrag, sofern der Rücktritt nicht ausdrücklich erklärt wird. Nach Herausgabe ist Fagron zur anderweitigen Verwertung der Ware berechtigt. Der Verwertungserlös wird auf die Verbindlichkeiten des Kunden angerechnet, wobei Fagron dazu berechtigt ist, einen angemessenen Abschlag zu berechnen, insbesondere für die Verwertungskosten, für Lagerhaltung und Transport. 

Mit Übergabe der Ware trägt der Kunde bis zum vollständigen Eigentumserwerb für die gelieferte und im Eigentum von Fagron befindliche Ware die Gefahr des Abhandenkommens, des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung.

Der Kunde darf die gelieferte Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern. Bei Verarbeitung der Ware durch den Kunden gilt Fagron als Hersteller und erwirbt Eigentum an den neu entstandenen Waren. Wird die Vermischung mit anderen Materialien vorgenommen, erwirbt Fagron Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes der Waren von Fagron zu dem der anderen Materialien. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung an Dritte ist unzulässig. Der Kunde tritt hiermit alle ihm aus der Veräußerung oder sonstigen Verfügung gegen seine Kunden oder Dritte entstehenden Forderungen oder Rechte, einschließlich etwaiger Ersatzansprüche, an Fagron ab. Fagron nimmt diese Abtretung hiermit an. Fagron ermächtigt den Kunden widerruflich, die an Fagron abgetretene Forderung für Fagron einzuziehen. Der Kunde hat eingehende Beträge sofort an Fagron weiterzuleiten.

Der Kunde hat Fagron jede Beeinträchtigung der Eigentumsrechte unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

8. Umtausch / Rücknahme der Ware
Waren aus ordnungsgemäßen Lieferungen werden grundsätzlich nicht zurückgenommen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vertraglich vereinbart ist. In diesem Fall trägt der Kunde sämtliche Kosten der Rücknahme. Diese betragen mindestens 20 % des ursprünglichen Nettoverkaufspreises zuzüglich Mehrwertsteuer. Vom Kunden geöffnete Verpackungen, Waren mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum von weniger als 6 Monaten, Pharmazeutische Rohstoffe, Betäubungsmittel, Kühlwaren sowie Direktdispositionsaufträge von
Großhändlern an Drittkunden werden nicht zurückgenommen. Unberechtigt zugesandte Ware kann von Fagron auf Kosten des Kunden entsorgt werden. Zu einer Aufbewahrung oder Rücksendung an den Kunden ist Fagron nicht verpflichtet.

9. Marken- und Schutzrechte
Fagron gewährt dem Kunden keine Lizenzen an eigenen Schutzrechten oder sonstigen geistigen Eigentum. Der Kunde ist verpflichtet, die Eignung der gelieferten Waren für den beabsichtigten Verwendungszweck sicherzustellen. Dabei hat der Kunde die Schutzrechte, das geistige Eigentum, Patente und Marken von Fagron oder Dritten zu beachten. Der Kunde stellt Fagron von sämtlichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Verletzung derartiger Rechte frei.

10. Datenschutz-Benachrichtigung
Fagron erklärt hiermit, dass alle geschäftsbezogenen Daten des Kunden gespeichert werden und versichert ausdrücklich, dass die gespeicherten Daten ausschließlich für die eingegangene Geschäftsverbindung und nur soweit es gesetzlich zulässig ist, verwendet werden.

11. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Lübeck. Fagron ist berechtigt, auch im Sitz des Kunden zu klagen.


Sie können die AGB hier als PDF herunterladen.
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